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   OLG Naumburg, 30.08.2017 - 4 UF 61/17   

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https://dejure.org/2017,69079
OLG Naumburg, 30.08.2017 - 4 UF 61/17 (https://dejure.org/2017,69079)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.08.2017 - 4 UF 61/17 (https://dejure.org/2017,69079)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. August 2017 - 4 UF 61/17 (https://dejure.org/2017,69079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1626a Abs 1 Nr 3 BGB, § 1626a Abs 2 S 1 BGB, § 1671 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 176 StGB
    Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des Kindes gegen den nicht sorgeberechtigten Elternteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1626a Abs. 2 S. 1
    Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei nach wie vor bestehendem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2017 - 4 UF 61/17
    Für die Prüfung, ob die Übertragung der gemeinsamen Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht, gelten die zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB entwickelten Grundsätze (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016, XII ZB 419/15, zitiert nach juris ).

    Unter solchen Bedingungen kommt eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016, XII ZB 419/15, Rn. 24, zitiert nach juris).

    Zwar kann auf die Anhörung des Kindes grundsätzlich nicht verzichtet werden (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016, XII ZB 419/15, Rn. 44, zitiert nach juris ).

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2017 - 4 UF 61/17
    Zu berücksichtigen sind dabei auch die durch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gewährleisteten Elternrechte (BGH, FamRZ 2010, 1060 Rn. 19 ff.).
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